Kein Weiterverkauf von Eintrittskarten des FC Bayern auf Ticketzweitmarkt

Im Streit mit einem Ticket-Händler hat das LG München I einer Klage des FC Bayern München überwiegend stattgegeben. Der Beklagte darf die Eintrittskarten der FC Bayern München AG zu kommerziellen Zwecken nicht weiterverkaufen. Er muss außerdem Schadenersatz zahlen (Az. 39 O 11168/19).
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