Kein Versand von Gewerkschaftsinformationen per E-Mail

Der Arbeitgeber ist bei einer coronabedingten Beschäftigung der Arbeitnehmer im Home-Office nicht verpflichtet, Informationen einer Arbeitnehmervereinigung an die dienstlichen E-Mail-Adressen der bei ihm beschäftigten Arbeitnehmer zu versenden. Dies entschied das ArbG Bonn (Az. 2 Ca 93/22).
Source: Datev – Kein Versand von Gewerkschaftsinformationen per E-Mail