Kein Unfallversicherungsschutz für das Pflücken einer Sonnenblume zur Vorbereitung eines Schüler-Vortrags

Ein Schüler steht nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn er für ein Referat in der Schule auf eigene Initiative eine Sonnenblume pflücken will und auf dem Weg zum Sonnenblumenfeld einen Unfall erleidet. Dies entschied das LSG Sachsen-Anhalt (Az. L 6 U 36/24).
Source: Datev – Kein Unfallversicherungsschutz für das Pflücken einer Sonnenblume zur Vorbereitung eines Schüler-Vortrags

Share This Posts

Related Posts

  • Kategorie

  • Laden...
  • Spruch des Monats

    Man muss glücklich sein, um glücklich zu machen. Und man muss glücklich machen, um glücklich zu bleiben.

    Maurice Maeterlinck; 1862 – 1949, belgischer Dichter und Dramatiker