Kein Schutz für pöbelnden Behördeninformanten – Jobcenter muss anonyme Anzeige mit beleidigendem Inhalt offenlegen
Das Jobcenter muss einer Leistungsbezieherin vollständige Einsicht in ein anonymes Anzeigenschreiben gewähren, wenn dieses falsche bzw. nicht erweisliche Tatsachen und Pöbeleien enthält. Dies entschied das SG Berlin (Az. S 103 AS 4461/20).
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