Kein Rechtsschutzbedürfnis für Klage eines Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber auf Auszahlung der Energiepreispauschale

Einer Klage eines Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber auf Auszahlung der Energiepreispauschale fehlt das Rechtsschutzinteresse, weil der Arbeitgeber nicht Schuldner der Energiepreispauschale ist. So entschied das FG Hamburg (Az. 1 K 163/23).
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