Kein Pflegegeld bei länger als 28 Tage dauernder stationärer Behandlung

Für die Dauer einer länger als 28 Tage dauernden stationären Behandlung eines behinderten Kindes ist kein Pflegegeld zu gewähren. Das entschied das SG Osnabrück (Az. S 14 P 16/19).
Source: Datev – Kein Pflegegeld bei länger als 28 Tage dauernder stationärer Behandlung