Kein Pflegeentlastungsbetrag bei „Haushalt-Corona-Hilfe“ durch Privatperson, wenn coronabedingter Versorgungsengpass nicht glaubhaft gemacht
Ist ein coronabedingter Versorgungsengpass nicht glaubhaft gemacht, besteht kein Anspruch auf Zahlung des Pflegeentlastungsbetrags von monatlich 125 Euro bei Inanspruchnahme von „Haushalt-Corona-Hilfe“ durch eine Privatperson. Dies entschied das LSG Baden-Württemberg (Az. L 4 P 3250/20 ER-B).
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