Kein passiver Ausgleichsposten für Mehrabführungen bei nach § 15a EStG nicht verrechenbaren Verlusten der Organgesellschaft
Das BMF-Schreiben vom 15. Juli 2013 wird um die Ausnahme der Rückgewähr eines Ertragszuschusses ergänzt (Az. IV C 2 – S-2770 / 19 / 10004 :002).
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