Kein Grundsteuererlass für nur teilweise ausgelastetes Tenniszentrum

Die Betreiberin eines Tenniszentrums hat keinen Anspruch auf einen (teilweisen) Erlass der Grundsteuer im Veranlagungszeitraum 2015 und 2016. Dies entschied das VG Koblenz (Az. 5 K 350/23).
Source: Datev – Kein Grundsteuererlass für nur teilweise ausgelastetes Tenniszentrum

Share This Posts

Related Posts

  • Kategorie

  • Laden...
  • Spruch des Monats

    Man muss glücklich sein, um glücklich zu machen. Und man muss glücklich machen, um glücklich zu bleiben.

    Maurice Maeterlinck; 1862 – 1949, belgischer Dichter und Dramatiker