Kein Grundsteuererlass bei Sanierung eines baufälligen Denkmals
Anspruch auf Grundsteuererlass sehe das Grundsteuergesetz nur für Grundbesitz vor, dessen Erhaltung wegen seiner Bedeutung für Kunst, Geschichte, Wissenschaft oder Naturschutz im öffentlichen Interesse liege. Das sei lt. VG Koblenz hier nicht der Fall (Az. 5 K 172/24.KO).
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