Kein Geld bei Insolvenz der vom Reiseveranstalter zunächst ausgewählten Fluggesellschaft

Das AG München wies die Klage eines Nürnberger Reisenden gegen eine Münchener Reiseveranstalterin auf Zahlung von 800 Euro wegen Verspätung des Hinfluges ab (Az. 158 C 23585/20).
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