Kein Erstattungsanspruch bei pushTAN Freigabe an Dritte am Telefon

Das OLG Braunschweig bestätigte das erstinstanzliche Urteil des LG Göttingen, in dem einer Klägerin, die Opfer eines Online-Banking Betruges geworden ist, Schadensersatz wegen unberechtigter Abbuchungen von ihrem Girokonto versagt worden war (Az. 4 U 439/23).
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