Kein Arbeitsunfall nach Sturz auf „Firmenskitag“
Ein Sturz auf einem vom Arbeitgeber organisierten Skitag, der nur skifahrende Mitarbeiter anspricht, ist kein Arbeitsunfall. Das entschied das LSG Stuttgart (Az. L 3 U 1001/20).
Source: Datev – Kein Arbeitsunfall nach Sturz auf „Firmenskitag“