Kein Arbeitnehmerstatus bei 100 Euro/10 Std. pro Monat
Fehlt aufgrund einer untergeordneten und unwesentlichen Tätigkeit die (europarechtlich definierte) Arbeitnehmereigenschaft, scheidet ein Anspruch auf Arbeitslosengeld II aus. Dies hat das LSG Nordrhein-Westfalen entschieden (Az. L 19 AS 1204/20).
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