Kein Anspruch auf Polizeidienst in einem bestimmten Wechselschichtmodell

Das VG Neustadt/Wstr. hat Klagen von Landespolizeibeamten und -beamtinnen abgewiesen, die eine Weiterverwendung in dem bis Ende 2018 in ihren jeweiligen Dienststellen im Bereich des Polizeipräsidiums Westpfalz angewandten Arbeitszeitmodell „Doppelschlag“ erreichen wollten (Az. 1 K 156/20 u. a.).
Source: Datev – Kein Anspruch auf Polizeidienst in einem bestimmten Wechselschichtmodell

Share This Posts

Related Posts

  • Kategorie

  • Laden...
  • Spruch des Monats

    Man muss glücklich sein, um glücklich zu machen. Und man muss glücklich machen, um glücklich zu bleiben.

    Maurice Maeterlinck; 1862 – 1949, belgischer Dichter und Dramatiker