Kein Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung

Es besteht kein Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung für die Reparaturzeit eines Porsche wegen beschränkten Fahrvergnügens bei möglicher Nutzung eines Ford Mondeo. So entschied das OLG Frankfurt (Az. 11 U 7/21).
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