Kein Anspruch auf Ersatz von Rechtsanwaltskosten bei vorschneller Beauftragung eines Rechtsanwalts

Ein Anspruch auf Erstattung von Rechtsanwaltskosten besteht lt. AG München nicht, wenn der Käufer zu früh einen Anwalt einschaltet, ohne zuvor selbst versucht zu haben, das Problem mit dem Händler zu klären (Az. 223 C 1289/25).
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