Kein Anspruch auf Befreiung vom Präsenzunterricht wegen vorerkrankter Angehöriger
Eine Schülerin eines Gymnasiums kann nicht verlangen, vom Präsenzunterricht befreit zu werden, weil ihr Vater an bestimmten Vorerkrankungen leidet. Das hat das VG Düsseldorf entschieden und einen entsprechenden Eilantrag der Schülerin abgelehnt (Az. 18 L 2278/20).
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