JStG 2024: DStV begrüßt Rechtssicherheit bei der Grunderwerbsteuer

Der Bundesrat hat am 22.11.2024 dem Jahressteuergesetz 2024 zugestimmt. Mit im Paket ein frühes Weihnachtsgeschenk für den Berufsstand: endlich Sicherheit in der Beratung bis 31.12.2026 – die Gefahr der rückwirkenden Besteuerung bei Inanspruchnahme der grunderwerbsteuerlichen Vergünstigungen für Personengesellschaften ist lt. DStV gebannt.
Source: Datev – JStG 2024: DStV begrüßt Rechtssicherheit bei der Grunderwerbsteuer

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