Italienischer Rentner ist krankenversicherungsfrei

Besitzt ein Rentenantragsteller bei Antragstellung einen Leistungsanspruch gegenüber einem ausländischen System der Gesundheitsfürsorge, ist er nicht Mitglied der Krankenversicherung der Rentner. Dies entschied das LSG Nordrhein-Westfalen (Az. L 16 KR 573/15).
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