Inanspruchnahme der deutschen Sozialsysteme durch einen EU-Ausländer
Zur Verhinderung einer dauerhaften Inanspruchnahme der Sozialhilfesysteme kann das Recht auf Einreise und Aufenthalt eines EU-Ausländers in der Bundesrepublik Deutschland auch unter Berücksichtigung familiärer Bindungen verloren gehen. So entschied das VG Mainz (Az. 4 K 569/21).
Source: Datev – Inanspruchnahme der deutschen Sozialsysteme durch einen EU-Ausländer