In nationalem Tarifvertrag darf zusätzlicher Mutterschaftsurlaub ausschließlich Müttern vorbehalten werden
In einem nationalen Tarifvertrag darf ein zusätzlicher Mutterschaftsurlaub ausschließlich Müttern vorbehalten werden. Es ist jedoch darzutun, dass dieser zusätzliche Urlaub den Schutz der Arbeitnehmerinnen hinsichtlich der Folgen der Schwangerschaft und ihrer Mutterschaft bezweckt. So entschied der EuGH (Rs. C-463/19).
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