Illegale Nutzung von vermieteten Räumlichkeiten – Mietminderung?
Die illegale Nutzung von vermieteten Räumlichkeiten begründet erst dann einen Mangel, wenn die Behörde die Nutzung des Objekts untersagt oder ein behördliches Einschreiten ernstlich zu erwarten ist. So entschied das OLG Frankfurt (Az. 2 U 5/23).
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