Hunde dürfen weiter frisiert werden

Die Ausübung der beruflichen Tätigkeit als Hundefrisörin in einem Hundesalon ist nicht durch die Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 7. Januar 2021 verboten. Das hat das VG Münster festgestellt (Az. 5 L 7/21).
Source: Datev – Hunde dürfen weiter frisiert werden

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