Höherer Mindestunterhalt für minderjährige Kinder: Neue Bemessungsgrundlage für Jugendämter und Gerichte
Zum 1. Januar 2023 tritt die Fünfte Verordnung zur Änderung der Mindestunterhaltsverordnung in Kraft. Damit erhöht sich der Mindestunterhalt für minderjährige Kinder in allen Altersstufen.
Source: Datev – Höherer Mindestunterhalt für minderjährige Kinder: Neue Bemessungsgrundlage für Jugendämter und Gerichte