Höhere Pfändungsfreigrenzen seit dem 01.07.2024

Bei der Pfändung von Arbeitseinkommen gelten nach § 850c ZPO Freigrenzen. Die unpfändbaren Beträge haben sich zum 01.07.2024 erhöht. Darauf weist die BRAK hin.
Source: Datev – Höhere Pfändungsfreigrenzen seit dem 01.07.2024

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