Hangrutschgefahr muss nicht schon mit Erteilung der Baugenehmigung geklärt sein

Ein sich um die Tragfähigkeit seines Grundstücks sorgender Nachbar kann nicht die Aufhebung einer für das angrenzende Grundstück erteilten Baugenehmigung verlangen, die unter der Bedingung steht, dass spätestens bei Baubeginn eine Bescheinigung über die Gewährleistung der Standsicherheit des Bauvorhabens vorzulegen ist. So entschied das VG Mainz (Az. 3 K 248/20).
Source: Datev – Hangrutschgefahr muss nicht schon mit Erteilung der Baugenehmigung geklärt sein

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