Handy auf Reisen – Mobilfunkbetreiber muss auch Unternehmer auf erhöhte Auslandsgebühren hinweisen

Das AG München hatte zu entscheiden, ob ein Mobilfunkbetreiber einen Unternehmer mit einem Flatrate-Handy-Vertrag auf stark ansteigende Auslandsgebühren hinweisen muss – sog. Informationspflicht (Az. 113 C 23543/20).
Source: Datev – Handy auf Reisen – Mobilfunkbetreiber muss auch Unternehmer auf erhöhte Auslandsgebühren hinweisen

Share This Posts

Related Posts

  • Kategorie

  • Laden...
  • Spruch des Monats

    Man muss glücklich sein, um glücklich zu machen. Und man muss glücklich machen, um glücklich zu bleiben.

    Maurice Maeterlinck; 1862 – 1949, belgischer Dichter und Dramatiker