Grabbeigabe: Testamentsvollstrecker begeht keine grobe Pflichtverletzung

Eine Grabbeigabe (Goldkette und Eheringe) durch den Testamentsvollstrecker ist auch bei einer Auswirkung auf ein Vermächtnis nicht grob pflichtwidrig. So entschied das OLG Frankfurt (Az. 21 W 120/23).
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