Gewerbesteuerliche Behandlung von Mehrwegsteigen in Mehrwegsystemen
Das FG Schleswig-Holstein hatte darüber zu entscheiden, ob das von einem Großhandelsunternehmen für Obst und Gemüse, das die Produkte seiner Erzeugerorganisation vertreibt, für die Gebrauchsüberlassung sog. Mehrwegsteigen (Mehrwegbehältnisse für den Transport und Präsentation von Waren) gezahlte Entgelt der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 Buchst. d GewStG unterliegt (Az. 1 K 55/16).
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