Getrenntlebende Ehefrau muss bei der Kündigung der Ehewohnung mitwirken

Das AG Frankfurt entschied, dass der getrenntlebende Ehemann die Zustimmung seiner Noch-Ehefrau zur Kündigung der einst gemeinsam angemieteten Ehewohnung fordern darf (Az. 477 F 23297/20).
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