Getrenntlebende Ehefrau muss bei der Kündigung der Ehewohnung mitwirken
Das AG Frankfurt entschied, dass der getrenntlebende Ehemann die Zustimmung seiner Noch-Ehefrau zur Kündigung der einst gemeinsam angemieteten Ehewohnung fordern darf (Az. 477 F 23297/20).
Source: Datev – Getrenntlebende Ehefrau muss bei der Kündigung der Ehewohnung mitwirken