„Gestrichene Streichpreise“ irreführend

Das LG München I hat die Werbung einer Vergleichs- und Verkaufsplattform mit Streichpreisen und Rabattkästchen für Markenparfums als irreführend für Verbraucher eingestuft (Az. 42 O 9140/22).
Source: Datev – „Gestrichene Streichpreise“ irreführend

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