Gesetz zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche in Kraft getreten
Das am 18. März 2021 in Kraft getretene Gesetz zur strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche regelt den Geldwäschetatbestand neu. Mit dieser Neuregelung ist der Vortatenkatalog des § 261 StGB entfallen. Hiergegen hatte sich die WPK in ihren Stellungnahmen zum Referentenentwurf und zum Regierungsentwurf ausgesprochen.
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