Germanwings-Absturz: Lufthansa haftet den Hinterbliebenen nicht auf Schmerzensgeld

Das LG Frankfurt hat entschieden, dass Angehörige der Insassen des am 24.03.2015 abgestürzten Germanwings-Flugzeugs jedenfalls von der Lufthansa kein Schmerzensgeld verlangen können (Az. 2-24 O 109/19).
Source: Datev – Germanwings-Absturz: Lufthansa haftet den Hinterbliebenen nicht auf Schmerzensgeld

Share This Posts

Related Posts

  • Kategorie

  • Laden...
  • Spruch des Monats

    Man muss glücklich sein, um glücklich zu machen. Und man muss glücklich machen, um glücklich zu bleiben.

    Maurice Maeterlinck; 1862 – 1949, belgischer Dichter und Dramatiker