Gericht droht Gesundheitsministerium Zwangsgeld wegen ausstehender Presseauskunft zu Maskenbeschaffungen an

Wegen einer ausstehenden Presseauskunft zu Maskenbeschaffungen hat das VG Köln dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) ein Zwangsgeld in Höhe von 5.000 Euro angedroht. Es gab damit dem Vollstreckungsantrag eines Zeitungsverlags statt (Az. 6 M 63/22).
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