Gendersternchen als Diskriminierung?

Sich auf eine Stellenanzeige bewerbende Menschen dürfen gemäß AGG nicht wegen ihres Geschlechts benachteiligt werden. Eine solche Diskriminierung soll eigentlich u.a. sprachlich durch die Verwendung des sog. Gendersternchens (*) vermieden werden. Das LAG Schleswig-Holstein hatte sich damit auseinandersetzen, ob eine solche Schreibweise Menschen mit nicht binärer Geschlechteridentität benachteiligt (Az. 3 Sa 37 öD/21).
Source: Datev – Gendersternchen als Diskriminierung?

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