Gemeinsames Budget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege

Zum 1. Juli 2025 werden die Leistungsbeträge der Verhinderungspflege und der Kurzzeitpflege zu einem „Gemeinsamen Jahresbetrag“ zusammengefasst. Damit steht für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege ab dem 1. Juli 2025 lt. BMG ein kalenderjährlicher Gesamtbetrag zur Verfügung, den die Anspruchsberechtigten (Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5) nach ihrer Wahl flexibel für beide Leistungsarten einsetzen können.
Source: Datev – Gemeinsames Budget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege

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