Geleistete Anzahlungen gehören nicht zum Verwaltungsvermögen
Das FG Münster entschied, dass sich auf Wirtschaftsgüter des Verwaltungsvermögens geleistete Anzahlungen nicht schädlich auf die Berechnung der Verwaltungsvermögensquote auswirken (Az. 3 K 2699/17).
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