Frist für die Endabrechnung bei der Neustarthilfe für prüfende Dritte verlängert
Nach einer aktuellen Information des BMWi ist ab sofort die Frist für die Endabrechnung bei der Neustarthilfe für prüfende Dritte verlängert worden. Der DStV begrüßt dies im Interesse der betroffenen Unternehmen.
Source: Datev – Frist für die Endabrechnung bei der Neustarthilfe für prüfende Dritte verlängert