Frist für die Endabrechnung bei der Neustarthilfe für prüfende Dritte verlängert

Nach einer aktuellen Information des BMWi ist ab sofort die Frist für die Endabrechnung bei der Neustarthilfe für prüfende Dritte verlängert worden. Der DStV begrüßt dies im Interesse der betroffenen Unternehmen.
Source: Datev – Frist für die Endabrechnung bei der Neustarthilfe für prüfende Dritte verlängert

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