Frist für den Abstand zwischen mündlicher Verhandlung und Urteil gilt nicht für Schiedsverfahren

Weder die Entscheidung über die Kostenquote und die Höhe der zu erstattenden Kosten noch im Raum stehende Erinnerungslücken bei Ablauf von ca. einem Jahr zwischen mündlicher Verhandlung und Schiedsspruch stehen der Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs entgegen. So entschied das OLG Frankfurt (Az. 26 Sch 1/21).
Source: Datev – Frist für den Abstand zwischen mündlicher Verhandlung und Urteil gilt nicht für Schiedsverfahren

Share This Posts

Related Posts

  • Kategorie

  • Laden...
  • Spruch des Monats

    Man muss glücklich sein, um glücklich zu machen. Und man muss glücklich machen, um glücklich zu bleiben.

    Maurice Maeterlinck; 1862 – 1949, belgischer Dichter und Dramatiker