Feuerwehrkosten für Großbrand in Schlachthof nicht erstattungsfähig

Das VG Minden entschied, dass die Stadt Paderborn die durch einen Brand in einem Paderborner Schlachthof entstandenen Kosten eines Feuerwehreinsatzes selbst tragen muss (Az. 3 K 2474/19).
Source: Datev – Feuerwehrkosten für Großbrand in Schlachthof nicht erstattungsfähig

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