Europäischer Haftbefehl und Kampf gegen Geldwäsche: Kommission leitet Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland ein
Die EU-Kommission hat ein Vertragsverletzungsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet, weil es den Europäischen Haftbefehl nicht ordnungsgemäß umsetzt. Die Kommission hat Deutschland außerdem aufgefordert, seinen Verpflichtungen zur Bekämpfung der Geldwäsche nachzukommen und die 4. Geldwäscherichtlinie ordnungsgemäß umzusetzen.
Source: Datev – Europäischer Haftbefehl und Kampf gegen Geldwäsche: Kommission leitet Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland ein