EuGH zur öffentlichen Zugänglichkeit eines Verkehrspunkteregisters

Das Recht der Union über den Datenschutz steht der lettischen Regelung entgegen, die die Behörde für Straßenverkehrssicherheit verpflichtet, die Daten über Strafpunkte, die gegen Fahrzeugführer wegen Verkehrsverstößen verhängt wurden, für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen. So entschied der EuGH (Rs. C-439/19).
Source: Datev – EuGH zur öffentlichen Zugänglichkeit eines Verkehrspunkteregisters

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