EuGH zur gerichtlichen Zuständigkeit für die Entscheidung über einen Scheidungsantrag

Der EuGH nahm Stellung zur gerichtlichen Zuständigkeit für die Entscheidung über einen Scheidungsantrag. Der Gerichtshof präzisierte Sinngehalt und Tragweite des Begriffs „gewöhnlicher Aufenthalt“ eines Ehegatten (Rs. C-289/20).
Source: Datev – EuGH zur gerichtlichen Zuständigkeit für die Entscheidung über einen Scheidungsantrag

Share This Posts

Related Posts

  • Kategorie

  • Laden...
  • Spruch des Monats

    Man muss glücklich sein, um glücklich zu machen. Und man muss glücklich machen, um glücklich zu bleiben.

    Maurice Maeterlinck; 1862 – 1949, belgischer Dichter und Dramatiker