EuGH zur Beteiligung der Gewerkschaften bei Umwandlung einer Gesellschaft nationalen Rechts in eine Europäische Gesellschaft (SE)

Die Umwandlung einer Gesellschaft nationalen Rechts in eine Europäische Gesellschaft (SE) darf die Beteiligung der Gewerkschaften bei der Zusammensetzung des Aufsichtsrats nicht verringern. So der EuGH (Rs. C-677/20).
Source: Datev – EuGH zur Beteiligung der Gewerkschaften bei Umwandlung einer Gesellschaft nationalen Rechts in eine Europäische Gesellschaft (SE)

Share This Posts

Related Posts

  • Kategorie

  • Laden...
  • Spruch des Monats

    Man muss glücklich sein, um glücklich zu machen. Und man muss glücklich machen, um glücklich zu bleiben.

    Maurice Maeterlinck; 1862 – 1949, belgischer Dichter und Dramatiker