EuGH zum Online-Verkauf nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel
Ein Mitgliedstaat, für den eine Dienstleistung des Online-Verkaufs nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel bestimmt ist, darf in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassenen Apotheken, die solche Arzneimittel verkaufen, nicht verbieten, kostenpflichtige Links in Suchmaschinen oder Preisvergleichsportalen einzusetzen. So entschied der EuGH (Rs. C-649/18).
Source: Datev – EuGH zum Online-Verkauf nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel