EU-Binnenmarkt schützen: Verordnung über wettbewerbsverfälschende Subventionen aus Drittstaaten tritt in Kraft

Am 12.01.2023 trat die Verordnung über Subventionen aus Drittstaaten in Kraft. Diese neuen Vorschriften gegen Wettbewerbsverfälschungen erlauben es der EU, offen für Handel und Investitionen zu bleiben und dabei gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle im Binnenmarkt tätigen Unternehmen zu gewährleisten.
Source: Datev – EU-Binnenmarkt schützen: Verordnung über wettbewerbsverfälschende Subventionen aus Drittstaaten tritt in Kraft

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