Erstattungsregelungen für Bestandsgebäude zum Schutz vor Fluglärm rechtmäßig

Die Vorschriften der Flugplatz-Schallschutzmaßnahmenverordnung zur Erstattung von Aufwendungen für Schallschutzmaßnahmen an Bestandsgebäuden sind nicht zu beanstanden. Das entschied das BVerwG (Az. 4 C 6.18, 4 C 7.18 und 4 C 8.18).
Source: Datev – Erstattungsregelungen für Bestandsgebäude zum Schutz vor Fluglärm rechtmäßig

Share This Posts

Related Posts

  • Kategorie

  • Laden...
  • Spruch des Monats

    Man muss glücklich sein, um glücklich zu machen. Und man muss glücklich machen, um glücklich zu bleiben.

    Maurice Maeterlinck; 1862 – 1949, belgischer Dichter und Dramatiker