Erneut Klage gegen Betriebsschließungsversicherung weitgehend erfolgreich

Das LG München I hat einer weiteren Klage auf Zahlung einer Entschädigung in Höhe von 427.169,86 Euro aufgrund der coronabedingten Betriebsschließung gegen eine Versicherung weitgehend stattgegeben (Az. 12 O 5868/20). Geklagt hatte die Betreiberin eines Gasthauses in München.
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