Ermäßigter Umsatzsteuersatz für die steuerpflichtigen Einfuhren von Sammlermünzen – Bekanntmachung des Gold- und Silberpreises für das Kalenderjahr 2021
Das BMF teilt die Grundsätze für die Anwendung der Umsatzsteuerermäßigung im Kalenderjahr 2021 auf die steuerpflichtigen Einfuhren von Sammlermünzen aus Edelmetallen mit (Az. III C 2 – S-7246 / 19 / 10002 :001)-
Source: Datev – Ermäßigter Umsatzsteuersatz für die steuerpflichtigen Einfuhren von Sammlermünzen – Bekanntmachung des Gold- und Silberpreises für das Kalenderjahr 2021